AGB für B2B Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsgegenstand
3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers
4. Personal des Auftragnehmers
5. Subunternehmer des Auftragnehmers
6. Vertragsschluss und Vertragssprache
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8. Loyalitätspflichten
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen bei einmaligen Projekten

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen bei wiederkehrenden Leistungen Projekten
11. Rechteeinräumung für Arbeitsergebnisse
12. Nennung als Referenzkunden
13. Haftung für Schäden und Freistellung des Auftragnehmers
14. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Beratungsverträgen
15. Geheimhaltung und Datenschutz
16. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
17. Höhere Gewalt
18. Änderungsvorbehalt der AGB
19. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Heldency GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Christoph Hemker und Frederik van Landeghem, Kopernikusstr. 14, 30167 Hannover, Deutschland, Sitz der Gesellschaft: Hannover, Registergericht: Amtsgericht Hannover, Registernummer: HRB 225793 (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftragnehmer“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinsam auch „Parteien“).

1.2 Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

1.5 Die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. Ziffern 1.3. und 1.4. dieser AGB. Der Auftragnehmer kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

1.6 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Online-Marketing (nachfolgend „Leistungen“).

3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

3.1 Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen sowohl vor Ort beim Auftraggeber bzw. Auftragnehmer als auch online (z.B. per Online-Video-Konferenz) an. Der Inhalt Leistungen ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot zu entnehmen.

3.2 Bei Leistungen vor Ort beim Auftraggeber erbringt der Auftragnehmer diese an einem zwischen den Parteien vereinbarten Ort bzw. in seinen Geschäftsräumen im persönlichen Kontakt mit dem Auftraggeber.

3.3 Bei Online-Leistungen erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu benötigt der Auftraggeber insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Auftragnehmer Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen findet der Auftraggeber in der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot des Auftragnehmers. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Haftung des Auftragnehmers aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Auftraggeber ist ausgeschlossen.

3.4 Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt des Angebots unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

3.5 Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.

3.6 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem bei Abschluss des Vertrags geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Auftragnehmer aber nicht. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass sich beim Auftraggeber ein bestimmter Erfolg einstellt oder, dass der Auftraggeber ein bestimmtes Leistungsziel erreicht wird. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Auftraggebers abhängig, auf den der Auftragnehmer keinen Einfluss hat. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.

3.7 Der Auftragnehmer schuldet das pflichtgemäße Bemühen um eine optimierte Platzierung der Werbeanzeigen bei den Internetdiensten unter fachkundiger Berücksichtigung der bekannten Geschäftsinformationen des Auftraggebers sowie der bekannten Parameter der Internetdienste, die für die Einblendung der Werbeanzeigen und deren Platzierung relevant sind. Ein bestimmter Erfolg für die Einblendung der Werbeanzeigen und deren Platzierung ist jedoch nicht geschuldet, da dieser letztendlich von den nicht offenkundigen Algorithmen des jeweiligen Internetdienstes abhängt.

3.8 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber regelmäßig über den Erfolg der Anzeigenkampagnen Bericht erstatten.

3.9 Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist der Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Er hat sich jedoch für die Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung von Terminen mit dem Projektleiter des Auftraggebers abzustimmen.

3.10 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.

4. Personal des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der für die Erbringung des Leistungsgegenstandes eingesetzten Personen frei. Der Auftragnehmer ist für die sorgfältige Auswahl, hinreichende Qualifikation und regelmäßige Überwachung der eingesetzten Personen verantwortlich. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer im Falle fehlender Qualifikation der eingesetzten Personen oder sonstiger unzumutbarer Gründe unverzüglich hierüber in Schriftform informieren. Gegenüber den eingesetzten Personen ist der Auftragnehmer insbesondere auch in den Räumlichkeiten des Auftraggebers allein weisungsbefugt. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

5. Subunternehmer des Auftragnehmers

5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten.

5.2 Der Auftragnehmer wird die Vereinbarungen mit seinem Subunternehmer so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB stehen.

6. Vertragsschluss und Vertragssprache

6.1 Der Auftraggeber kann per Telefon, per E-Mail, über das auf der Website des Auftragnehmers vorgehaltene Online-Kontaktformular oder per Online-Videokonferenz eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer richten.

6.2 Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Auftraggeber ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail).

6.3 Dieses Angebot kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer durch Annahmeerklärung durch Unterschrift des Angebots innerhalb der vom Auftragnehmer im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Auftraggebers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Auftraggeber dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.

6.4 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

6.5 Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat die Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer:

  • alle erforderlichen Informationen und Daten im Rahmen des Erstgesprächs (z.B. Projektbeschreibung oder Konzept, zu verwendende Medien, Inhalte, Texte, etc.) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung stellen;

  • erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Nutzungsrechten, Arbeitsplätze, Rechner- und Leitungskapazitäten zur Verfügung stellen;

  • Zugang zu allen IT-Systemen, die sich aus dem Angebot ergeben (z.B. Websites, Social-Media-Kanälen und sonstigen Plattformen), gewähren;

  • sicherstellen, dass seine Mitarbeiter für die Abstimmung mit dem Anbieter in allen Vertragsleistungen betreffenden Angelegenheiten zur Verfügung stehen.

sofern diese Leistungen vertraglich nicht in den Pflichtenkreis des Auftragnehmers fallen. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.

7.2 Sofern der Auftragnehmer die Texte und Überschriften der Anzeigen erstellt und die Anzeigenkampagnen bei den Internetdiensten z.B. Google Adwords, Bing Search (nachfolgend „Internetdienste“) einrichtet, beauftragt der Auftragnehmer die Anzeigenkampagnen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bei den Internetdiensten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Vollmachten oder Registrierungsbestätigungen zu erteilen.

7.3 Bestehen die Leistungen des Auftragnehmers in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Auftraggebers bei deren Ausarbeitung, wird der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung leisten.

7.4 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.

7.5 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche sowie die marken- und urheberrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Webseite des Auftraggebers, trägt ausschließlich der Auftraggeber. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Webseite obliegt gleichfalls weiterhin ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die redaktionellen Inhalte erstellt.

7.6 Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber- und Leistungsschutz, Marken-, und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Auftragnehmer übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

7.7 Kommt der Auftraggeber seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Auftragnehmer entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftragnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

7.8 Der Auftragnehmer behält sich zudem das Recht vor, eine Beauftragung des Auftraggebers abzulehnen, wenn dieser dem Auftragnehmer Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.

7.9 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner („Projektleiter“) sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.

8. Loyalitätspflichten

Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber tätig werden. Einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf es nicht. Dies gilt auch für eine Tätigkeit für einen Wettbewerber des Auftraggebers.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen bei einmaligen Projekten

9.1 Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand vergütet. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, versteht sich die Vergütung in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2 Mit Abschluss des Vertrags schuldet der Auftraggeber bei einmaligen Projekten eine Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ergibt sich aus dem Angebot des Auftragnehmers. Die Anzahlung ist nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.3 Die Restsumme der vereinbarten Vergütung bei einmaligen Projekten für die erbrachten Leistungen und getätigten Aufwendungen ist innerhalb von 10 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig.

9.4 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen einschließlich der Reise- und Unterbringungskosten. Die Höhe Aufwendungen werden im Angebot des Auftragnehmers angegeben.

9.5 Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung und der Einräumung der Rechte gem. Ziffer 11. dieses Vertrags, abgegolten.

9.6 Für die Rechtzeitigkeit der zuvor genannten Zahlungen ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgebend.

9.7 Der Aufstellung sind die entsprechenden Nachweise beizulegen. Nicht nachgewiesene Tätigkeiten und Aufwendungen sind vom Auftraggeber nicht zu erstatten.

9.8 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 EUR geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten.

9.9 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

9.10 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.

9.11 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen bei wiederkehrenden Leistungen

10.1 Der Auftraggeber kann die Vergütung bei wiederkehrenden Leistungen neben der Zahlungsart Rechnung nach seiner Wahl mit nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:

10.2 Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ ist die Vergütung innerhalb von 10 Tagen ohne Skontoabzug nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Verkäufers maßgebend.

10.3 Bei Auswahl der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation (sog. Prenotification), zur Zahlung fällig. Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Auftragnehmers an den Auftraggeber, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Der Einzug der Lastschrift erfolgt vor Beginn der beauftragten Leistung, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Auftraggeber die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

10.4 Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer ist daran gebunden, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

10.5 Im Übrigen gelten die Ziffern 9.6., 9.8. bis 9.11. dieser AGB entsprechend.

11. Rechteeinräumung für Arbeitsergebnisse

11.1 „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags gefertigten Berichte, insbesondere Aufstellungen, Berechnungen, Dokumente, Entwürfe, Projektskizzen und Präsentationen.

11.2 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung das zeitliche und örtliche unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Arbeitsergebnisse nur für interne Zwecke zu verwenden. Die Arbeitsergebnisse dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers vervielfältigt, verbreitet, verwertet, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt oder weitergegeben werden.

11.3 Das Recht an den Arbeitsergebnissen nach Ziffer 11.2. umfasst auch das Recht, Arbeitsergebnisse für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen zu nutzen.

11.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen können. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

12. Nennung als Referenzkunden

12.1 Der Auftragnehmer ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Auftragnehmer berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.

12.2 Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite des Auftragnehmers, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

13. Haftung für Schäden und Freistellung des Auftragnehmers

13.1 Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

  • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;

  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

13.2 Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 14.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

13.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

13.4 Machen Dritte gegen den Auftragnehmer Ansprüche im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber dem Auftragnehmer geltend, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere den Auftragnehmer von den Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verletzung auf einem Verstoß des Auftragnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten, aus diesem Vertrags beruht, und/oder wenn der Auftraggeber die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen.

14. Vertragslaufzeit und Kündigung

14.1 Der Vertrag für einmalige Projekte beginnt mit Vertragsschluss. Er endet automatisch, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

14.2 Der Vertrag für wiederkehrende Leistungen beginnt mit dem Vertragsschluss und wird unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monate (Mindestlaufzeit) geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monate zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um 6 Monate und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

14.3 Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

14.4 Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.

14.5 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Auftragnehmer schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Auftraggeber nutzbar sind.

15. Geheimhaltung und Datenschutz

15.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), insbesondere Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, Methoden und Know-how vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Informationen deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

15.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei verwertet, an Dritte weitergegeben oder sonst genutzt werden. Im Übrigen ist die Verwertung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung vertraulicher Informationen ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Partei ist gesetzlich zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt bzw. verpflichtet. Sofern gesetzlich zulässig, wird die berechtigte bzw. verpflichtete Partei die jeweils andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

15.3 Die Parteien werden die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, (freie) Mitarbeitern oder Dritten, denen vertrauliche Informationen weitergegeben und offengelegt werden, mit der Maßgabe auferlegen, dass die Geheimhaltungspflicht auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

15.4 Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind vertrauliche Informationen, die

15.5 bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich allgemein bekannt wurden, ohne gegen die Geheimhaltungspflicht zu verstoßen;

15.6 die die jeweils andere Partei unabhängig von diesem Vertrag oder der betroffenen Partei selbst entwickelt hat;

15.7 die jeweils andere Partei von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der betroffenen Partei ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten hat; oder

15.8 die von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden dürfen bzw. müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu berechtigte bzw. verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber rechtzeitig informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

15.9 Der Nachweis für das Vorliegen einer vorbezeichneten Ausnahme obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

15.10 Die Parteien werden die in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auf deren Aufforderung nach Vertragsbeendigung herausgeben oder unwiederbringlich vernichten. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse, sofern deren Herausgabe oder Vernichtung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.

15.11 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die vereinbarte Vertragslaufzeit und endet automatisch mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung.

15.12 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Auftragnehmers oder der vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.

15.13 Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

15.14 Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien mit dem Abschluss des Hauptvertrags einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig und wird die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeiten.

16. Abwerbung von Personal und Subunternehmern

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das qualifizierte Personal des Auftragnehmers und/oder Subunternehmer sowie dessen Personal während der Laufzeit des Vertrags nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Auftragnehmer die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.

17. Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

18. Änderungsvorbehalt der AGB

18.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.

18.2 Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

  • soweit der Auftragnehmer hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;

  • soweit der Auftragnehmer damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

  • soweit der Auftragnehmer zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;

  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist; oder

  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber.

18.3 Das Kündigungsrecht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Auftraggeber, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.

19.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 27.11.2023